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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Jaron Kwast Photography

I. Geltungsbereich & Definitionen

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Jaron Kwast Photography (im Folgenden „Auftragnehmer“), insbesondere für:

  • Hochzeitsreportagen

  • JGA-Shootings (Junggesellenabschiede)

  • Paar- & Verlobungsshootings

  • Familien-Shootings

II. Definitionen:

a. Lichtbilder: Alle Bild- und ggf. Videoaufnahmen, unabhängig von Medium oder Format

b. Shooting: Vereinbarte fotografische Leistung im Rahmen eines Vertrages oder Angebots

III. Leistungen des Fotografen

  1. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem gebuchten Angebot. Änderungen oder Erweiterungen sind nur in Textform gültig.

  2. Der Fotograf gestaltet Stil, Bildauswahl und Bearbeitung nach seinem künstlerischen Ermessen. Wünsche können geäußert werden, sind aber nicht bindend.

  3. Die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt hochauflösend im JPEG-Format. Die Herausgabe von RAW-Daten (unbearbeiteten Bildern) ist ausgeschlossen.

  4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder eine spontane Verlängerung der Shootingdauer, so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen. Der Fotograf behält in jedem Fall den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten, unabhängig davon, aus welchen Gründen es zu einer Änderung, Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung der Leistung kommt, sofern diese nicht vom Fotografen zu vertreten ist.

  5. Die reguläre Lieferzeit beträgt: 

  • Hochzeiten: bis zu 8 Wochen. Zusatzprodukte verlängern diese Frist.

  • JGA, Paar, Familie: bis zu 3 Wochen. Zusatzprodukte verlängern diese Frist.

 

IV. Nutzungs- & Urheberrechte

  1. Der Fotograf bleibt Urheber aller entstandenen Lichtbilder. Eine vollständige Übertragung der Rechte erfolgt nicht.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

  3. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 

  4. Eine eigene Bearbeitung der Lichtbilder durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt sowohl für analoge als auch digitale Veränderungen. Insbesondere ist es untersagt, Farbveränderungen, Retuschen, Zuschnitte oder das Überlegen von Presets, Filtern oder sonstigen Bildeffekten vorzunehmen.

  5. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Veröffentlichung auf Social Media ist nur mit Nennung des Fotografen gestattet, z. B.: „ Jaron Kwast Photography“ oder @jaronkwast_photography. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  6. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

V. Vergütung & Zahlungsmodalitäten

  1. Die Vergütung wird als Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Zahlung erfolgt per Rechnung.

  3. Zur verbindlichen Reservierung des Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags bei Hochzeitsreportagen und 30 % des Gesamtbetrags bei JGA-, Paar- und Familienshootings erforderlich. Die Anzahlung ist nach Absprache vor Durchführung des Shootings fällig.

  4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  5. Zusatzkosten wie Anfahrt, Parkgebühren, Eintritt oder Übernachtung sind nicht enthalten und werden ggf. zusätzlich berechnet.

  6. Verlängerungen werden je angefangene halbe Stunde entsprechend dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

VI. Stornierung & Vertragsbeendigung

1. Hochzeiten:

  • Bis 181 Tage vor Termin: 30 %
  • 180–91 Tage: 50 %
  • 90–14 Tage: 75 %

  • Ab 13 Tage / Nichterscheinen: 95 %

2. JGA, Paare, Familien:

  • Bis 7 Tage: kostenlos
  • 6–3 Tage: 30 %
  • Ab 48 Stunden: 75 %
  • Nichterscheinen: 100 %

VII. Höhere Gewalt & behördliche Einschränkungen

  1. Bei behördlich bedingten Ausfällen (z. B. Pandemie) bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Ist keine Verschiebung möglich, behält sich der Fotograf das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. In dem Fall kann eine pauschale Entschädigung von 25 % des Honorars fällig werden.


VIII. Krankheitsfall / Verhinderung des Fotografen

  1. Sollte der Fotograf aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die er nicht zu vertreten hat, den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Der Fotograf bemüht sich in diesem Fall, einen gleichwertigen, professionellen Ersatzfotografen zu vermitteln.

  2. Ist dies nicht möglich oder wird kein Ersatz gewünscht, entfällt die Leistungspflicht des Fotografen. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

  3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. für entgangene Gewinne, emotionale Werte oder Folgekosten), sind ausgeschlossen.

  4. Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Ausfall.

IX. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Keine Haftung bei Verspätungen, Wetter, Eigenverletzungen, Ausfällen durch höhere Gewalt oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

  3. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  4. Für digitale Datenverluste haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit.

X. Datenschutz

  1. Es werden nur Daten erhoben, die zur Vertragsabwicklung notwendig sind. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Dienstleister (z. B. Labore) werden zur DSGVO-Konformität verpflichtet.

  2. Der Auftragnehmer ist zur Vertraulichkeit bezogen auf die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.

XI. Veröffentlichung durch den Fotografen

  1. Der Fotograf darf ausgewählte Bilder für eigene Werbezwecke verwenden (Website, Social Media, Portfolio etc.), sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  2. Ein Widerspruch muss schriftlich bei Vertragsabschluss erfolgen. Sofern dem Fotografen die Rechte zur Veröffentlichung der Lichtbilder entzogen werden, erhöht sich der Gesamtbetrag. In diesem Fall wird eine Pauschale für eingeschränkte Nutzungsrechte fällig.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  4. Sollten einzelne Klauseln ungültig sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.

XIII. Sal­va­torische Klausel

  1. Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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